HABE MUT, DICH DEINES EIGENEN VERSTANDES ZU BEDIENEN.

IMMANUEL KANT

SCHIEDSGERICHT

Die Schiedsgerichtbarkeit ist aus vielen Gründen im int. Wirtschaftsrecht das bevorzugte Verfahren für eine Streiterledigung. Schiedsgerichtliche Streitbeilegung in einem Vertrag zu vereinbaren heißt, Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis nicht vor einem staatlichen Gericht, sondern vor einem für diese Streitigkeit eingesetzten Schiedsgericht in einem einistanzlichen Verfahren entscheiden zu lassen.

Institutionelles Schiedsgericht

Die Wirtschaft hat schon lange erkannt, dass bei internationalen Handelsverträgen die nationale Gerichtsbarkeit an ihre Grenzen stößt. Vielfach können staatliche Urteile, die aufgrund eines Streites aus einem internationalen Vertrag ergangen sind, nicht durchgesetzt werden, zumal das Urteil in dem Staat, in dem es vollstreckt werden soll, gar nicht anerkannt wird. So greifen im Streitfall die Vertragsparteien auf die bei den Wirtschaftskammern oder int. Institutionen eingerichteten Schiedsgerichte mit bestehenden Verfahrensordnungen zurück. Dies ist aber zuvor im Vertrag zu vereinbaren. In dem eininstanzlichen Verfahren werden durch sachkundige Schiedsrichter Entscheidungen gefällt, die auch in den jeweiligen Staaten anerkannt und damit rechtlich durchsetzbar sind.